Lenk- und Ruhezeiten

Tägliche Lenkzeiten:

Täglich beträgt die Lenkzeit höchstens 9 Stunden, wobei zweimal in einer Woche 10 Stunden erlaubt sind. Bei Verlängerung muss eine Ruhepause von 11 Stunden folgen.

Lenkzeitunterbrechung:

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Lenkzeitunterbrechung einleget werden. Diese muss 45 Minuten dauern. Diese Pause kann auch in zwei Einheiten aufgeteilt werden: eine 15 minütige Pause, gefolgt von einer 30 minütigen Pause.

Tägliche Schichtzeit:

Die tägliche Schichtzeit darf im Regelfall maximal 13 Stunden betragen – in den Fällen an denen die Ruhezeit auf bis zu 9 Stunden verkürzt wurde, kann die Schichtzeit sogar maximal 15 Stunden betragen.

Tägliche Ruhezeit:

Täglich beträgt die Ruhezeit 11 Stunden. Hier besteht die Möglichkeit, diese 3 Mal pro Woche auf 9 Stunden zu verkürzen. Aufgeteilt in 3 Stunden, gefolgt von 9 Stunden.

Wöchentliche Ruhezeit:

Wöchentlich beträgt die Ruhezeit 45 Stunden. Jede zweite wöchentliche Ruhezeit darf auf 24 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb der 3 Folgewochen ein Ausgleich der fehlenden 21 Stunden erfolgt.

Wöchentliche Lenkzeiten:

Die wöchentliche Gesamtfahrzeit darf 56 Stunden innerhalb von 6 Schichten nicht überschreiten. Die Doppelwochenlenkzeit darf 90 Stunden nicht überschreiten.